
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gibt es die Möglichkeit, seine Weiterbildungskosten mit dem Meister Bafög deutlich zu senken. Der Staat stellt hierbei attraktive Zuschüsse bereit, wo sich die Kosten der Weiterbildung deutlich reduzieren.
Anspruchsberechtigte:
Personen die eine Aufstiegsfortbildung (Fachwirt oder Meister, z.B. Tourismusfachwirt IHK) absolvieren, welche einen Umfang von 400 h haben müssen.
Förderungen:
Die Anspruchsberechtigten erhalten vom Staat eine nicht rückzahlbare Förderhöhe in Höhe von 30,5 % des Kurspreises.
Die restlichen 69,5 % werden per Darlehen für die Begleichung der Weiterbildungskosten ausgegeben, die Rückzahlung erfolgt durch den Anspruchsberechtigten in moderaten Raten an den Staat.
Bon Bon: Bei Bestehen aller Prüfungen zum Fachwirt oder Meister werden vom Darlehensbetrag nochmalig 25% vom Staat übernommen.
Beantragung:
Das Bildungsinstitut H.C. unterstützt Sie gerne bei der Beantragung Ihrer Förderung.
Eingereicht wird der Antrag bei den zuständigen Ämtern, eine Einreichung ist frühstmöglich bei Bestätigung einer Kursdurchführung notwendig.
Informationen:
Alle Informationen zum Meister Bafög erhalten Sie auch auf der Homepage Meister Bafög.
Kontakt:






