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Krankenkasse

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Förderung mit Krankenkassen für Präventionskurse

Im Rahmen der Primärprävention erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse finanzielle Unterstützung bei den Kosten für die Teilnahme an einem Präventionskurs nach §20 Abs. 1 SGB V.

Kurskosten:

Wir veranschlagen für einen Kurs mit 10 Terminen á 60 min. insgesamt 100 € Kurskosten. Hierfür erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen finanziellen Zuschuss, welcher von den Krankenkassen festegelegt wird.

Förderungshöhe:

So bezuschusst die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) die Präventionskurse mit 80 % der Kosten, es werden also von 100 € insgesamt 80 € von der AOK übernommen. Dies verhält sich bei anderen Krankenkassen ähnlich.

So erhalten Sie Ihre Förderung:

Bei Teilnahme an einem Präventionskurs erhalten Sie von uns eine Rechnung zur Begleichung des Kurspreises, Sie gehen in Vorkasse. Nach Zahlungseingang erhalten Sie von uns eine Zahlungsbestätigung, welche Sie nach Kursende mit einer von uns ausgestellten Teilnahmebestätigung bei Ihrer Krankenkassse einreichen. Sie erhalten dann den Anteil der Krankenkasse zurück. 

Förderfähigkeit:

Anspruchsberechtigt sind Versicherte mindestens einmal pro Jahr. Klären Sie bitte Ihre Anspruchsvoraussetzungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. 

Kontakt:

Antonia Kleine


 

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