
Was kaum einer weiss - Für Weiterbildungen und Qialifizierungen gibt es Urlaub - Freistellung von der Arbeit für die Bildung.
Als Arbeitnehmer haben Sie hierbei maximal 5 Tage Anspruch auf eine Bildungsfreistellung vom Arbeitgeber, welcher für diese Zeit Ihre Lohnkosten vom Land Mecklenburg - Vorpommern erhält.
Hierbei gilt als Gesetzesgrundlage das Bildungsfreistellungsgesetz, mit Gültigkeit in Mecklenburg - Vorpommern.
Aber Achtung, die Zuschüsse sind nur begrenzt verfügbar und richten sich nach den Haushaltsmitteln des Landes Mecklenburg - Vorpommern. Wer frühst möglich beantragt, kann sich sicher sein, dass auch er in den Genuss dieser Förderung kommt.
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