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Bildungsfreistellung

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Bildungsfreistellung für Weiterbildung

Was kaum einer weiss - Für Weiterbildungen und Qialifizierungen gibt es Urlaub - Freistellung von der Arbeit für die Bildung.

Als Arbeitnehmer haben Sie hierbei maximal 5 Tage Anspruch auf eine Bildungsfreistellung vom Arbeitgeber, welcher für diese Zeit Ihre Lohnkosten vom Land Mecklenburg - Vorpommern erhält.

Hierbei gilt als Gesetzesgrundlage das Bildungsfreistellungsgesetz, mit Gültigkeit in Mecklenburg - Vorpommern.

Aber Achtung, die Zuschüsse sind nur begrenzt verfügbar und richten sich nach den Haushaltsmitteln des Landes Mecklenburg - Vorpommern. Wer frühst möglich beantragt, kann sich sicher sein, dass auch er in den Genuss dieser Förderung kommt.

Kontakt:

Antonia Kleine

 

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